Schwangerschaft – Eine besondere Zeit!

Von Anfang an gut betreut!

Es ist uns sehr wichtig, Sie während der Schwangerschaft allumfassend zu beraten. Durch die regelmäßigen Vorsorgetermine werden eventuelle Risiken minimiert und Probleme frühzeitig erkannt.
In den Mutterschaftsrichtlinien ist festgelegt, welche Untersuchungen und Leistungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Diese umfassen regelmäßige Beratung, Untersuchungen, Blutabnahmen und bei unauffälliger Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen.
Gute Informationen rund um Schwangerschaft, Pränataldiagnostik und Geburt finden Sie auch unter:

www.familienplanung.de

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Mutterschaftsvorsorge nach Leitlinien

Wir betreuen Sie nach den Mutterschaftsvorsorge-Richtlinien, sowohl bei unkomplizierten Schwangerschaften als auch bei Risikokonstellationen wie Mehrlingen, Bluthochdruck oder Gestationsdiabetes.

Zu Beginn werden Vorsorgetermine alle 4 Wochen durchgeführt,
ab der 30./32. Schwangerschaftswoche alle
2 Wochen.

Wichtige Untersuchungen im Überblick:
• Bestimmung der mütterlichen Blutgruppe und Antikörpersuchtest
• Spezielle Untersuchungen auf Infektionserkrankungen wie Chlamydien, HIV, Hepatitis B
• Ggf. NIPT, Bluttest auf Trisomien ab der 10+0 Schwangerschaftswoche
• Drei Ultraschalluntersuchungen um die 10., 20., 30. Schwangerschaftswoche
• Dopplersonographie
• Kleiner Zuckerbelastungstest – OGT 50g in der 24. – 28. Schwangerschaftswoche (hierfür bitten wir sie vor dem Termin regulär zu frühstücken)
• CTG / Kardiotokographie ab der 26. Schwangerschaftswoche

Zusätzlich zur Schwangerschaftsvorsorge bieten wir Ihnen verschiedene individuelle Gesundheitsleistungen und Spezialuntersuchungen an, die über die kassenärztlichen Leistungen hinausgehen.

Dopplersonografie

Durch die Doppleruntersuchung können wir den Blutkreislauf von Mutter und Kind beurteilen. Bei einem auffälligen Ergebnis können hierdurch zu einem frühen Zeitpunkt weitere diagnostische und gegebenenfalls therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden. Dadurch, dass unsere Praxis die Zusatzqualifikation zur Beurteilung des fetomaternalen Kreislaufes besitzt, können wir auch Risikoschwangerschaften engmaschig in unserer Praxis überwachen und auf höchstem Niveau betreuen.

3D/4D-Ultraschall

Zu den herkömmlichen Ultraschalluntersuchungen können wir Ihnen auch 3- und 4-dimensionalen Ultraschall anbieten
(3D- und 4D-Ultraschall).

Besonders 4D-Ultraschall ist ein beeindruckendes Erlebnis, weil Sie Ihr Kind plastisch und in seinen Bewegungen sehen können.
Zusätzlich erweitert die 3D-Sonographie die diagnostischen und medizinischen Möglichkeiten.

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Infektionsdiagnostik

Bestimmte Infektionen in der Schwangerschaft können Folgen für die Gesundheit Ihres Kindes haben.
Wir beraten Sie zu diagnostischen Möglichkeiten und präventiven Maßnahmen

Toxoplasmose

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Erreger „Toxoplasma gondii“ von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt durch Katzenkontakt (Katzenkot) oder durch den Genuss von rohem Fleisch (Mett oder Tartar)
In Deutschland haben ca. 45-50 % der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht, besitzen Antikörper und schützen somit das ungeborene Kind. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft kann es zu einer Übertragung auf den Feten kommen, mit möglichen Missbildungen des Gehirns bis hin zur Erblindung beim Ungeborenen. Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft können wir frühzeitig feststellen, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Toxoplasmose gebildet wurden. Bei fehlender Immunabwehr bieten wir im Verlauf der Schwangerschaft weitere Kontrolluntersuchungen an. Um eventuelle Infektionen frühzeitig zu detektieren.
Im Falle einer Infektion stehen Medikamente (Antibiotika) zur Verfügung.

Cytomegalie

Viele Frauen in Deutschland waren schon vor der Schwangerschaft dem Erreger ausgesetzt, haben Antikörper gebildet und sind dadurch weitestgehend geschützt.
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass sich Frauen erstmalig in der Schwangerschaft mit Cytomegalie infizieren. In 40 % der Fälle wird dabei auch das Kind infiziert. Dies kann zum Teil zu schweren Schäden führen, z.B. verzögerte geistige und körperliche Entwicklung, Hörverlust und Schädigung der Augen. Diese Infektionskrankheit kann Spätfolgen haben: Etwa 10 % der erkrankten Kinder zeigen Symptome, meist neurologischer Art.
Das Cytomegalievirus (CMV) wird durch Schmierinfektionen übertragen, d.h. durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten wie Speichel, Urin, Tränen, Genitalsekret. Die Symptome einer CMV-Infektion bei einer schwangeren Patientin sind oft gering ausgeprägt bzw. können grippeähnlich verlaufen. Eine sichere Diagnose wird durch Bestimmung der Antikörper im Blut gestellt.
Idealerweise erfolgt nach Feststellung der Schwangerschaft ein CMV-Antikörpertest. Sollte keine Immunität gegenüber CMV vorliegen sind folgende Maßnahmen zu beachten:
Einhaltung von Hygienemaßnahmen: Händewaschen mit Seife nach Kontakt mit Körperausscheidungen,
insbesondere von Kleinkindern (z.B. Füttern, Wechseln von Windeln, speichelbenetztes Spielzeug usw.)
Antikörperkontrollen im Verlauf der weiteren Schwangerschaftsbetreuung
Bei Feststellen einer akuten Infektion ggf. Gabe von Immunglobulinen

Streptokokken der Gruppe B

Bei 20 – 36 % der schwangeren Frauen finden sich Streptokokken der Gruppe B im Genitalbereich. Diese Bakterien sind normalerweise harmlose Besiedler der Vaginalschleimhaut. Schwangere können allerdings bei der Geburt das Neugeborene damit infizieren. Als Folge davon können beim Kind kurz nach der Geburt oder nach 1 – 6 Wochen schwere Infektionen auftreten. Die Frühinfektion geht mit Blutvergiftung (Sepsis), Lungen- und Hirnhautentzündung einher. Mit neurologischen Schäden und Langzeitfolgen ist bei dieser frühen Form ebenfalls zu rechnen. Bei der Spätform kann das Risiko, insbesondere bei Frühgeborenen, an einer solchen Infektion zu sterben, sehr hoch sein.
Aus diesen Gründen hat die Fachgesellschaft der Deutschen Gynäkologen Empfehlungen zur Vorbeugung gegen diese sogenannte neonatale B-Streptokokkeninfektion gegeben.
Hatte eines Ihrer Kinder bereits einmal nach der Geburt eine B-Streptokokkeninfektion oder hatten Sie selbst einmal einen Harnwegsinfekt mit B-Streptokokken? Dann sollte unter der Geburt eine Antibiotikagabe erfolgen.
Jeder Schwangeren zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche bieten wir eine Untersuchung auf Vorliegen von B-Streptokokken an. Hierzu führen wir einen schmerzfreien vaginorektalen Abstrich durch. Dieser Abstrich wird im Labor mittels einer bakteriologischen Kultur untersucht und das Ergebnis in Ihrem Mutterpass vermerkt. Diese Information ist besonders für die Geburtsklinik bei der Anmeldung wichtig. Sollten bei Ihnen B-Streptokokken nachgewiesen werden, wird eine Gabe von Antibiotika unter der Geburt empfohlen, damit das Risiko für das Kind, sich zu infizieren, minimiert wird. Eine Antibiotikatherapie längere Zeit vor der Geburt ist nicht empfohlen, da die B-Streptokokken nach Beendigung der Therapie zeitnah wieder nachweisbar sind.